Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
- Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen,
Abkürzung
BAV, 1901 gegründet (seitdem mehrere Namensänderungen), am 31. 7. 1951 neu errichtete
selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers der
Finanzen, Sitz:
Bonn. Aufgaben: Finanz- und
Rechtsaufsicht über
deutsche Versicherungsunternehmen im Inland und bei Tätigkeit in der EU (
Sitzlandkontrolle); Aufsicht über die Tätigkeit von Versicherern aus Drittstaaten;
Bearbeitung der Beschwerden von Versicherungsnehmern, Versicherten und Geschädigten. Am 1. 5. 2002 ist das BAV in der neu gegründeten
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen.
Universal-Lexikon.
2012.
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